Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
(1)Absatz eins,Das 6. Hauptstück dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 außer Kraft.
(2)Absatz 2,Das 7. Hauptstück dieser Verordnung tritt mit Ablauf des dritten dem In-Kraft-Treten des MMHmG folgenden Jahres außer Kraft.
In Kraft seit 01.04.2003 bis 31.12.9999
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