Anl. 4 MMHm-AV Ausbildung zum Heilmasseur

MMHm-AV - Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Unterrichtsfach

Lehrinhalte

Std.

Lehrkraft

Art der Prüfung

1. Recht und Ethik

Recht:

– Grundzüge des Sanitätsrechts

– Berufsrecht der Gesundheitsberufe

– Berufsspezifische Rechtsgrundlagen unter besonderer Berücksichtigung des Tätigkeitsbereiches und der Berufspflichten der Heilmasseure

– Abgrenzung zu anderen Berufen

– Patientenrechte

– Grundzüge des Haftungsrechts Betriebsführung:

– Einführung, Grundlagen und Begriffsbestimmungen

– Management, Organisation und Ressourcenplanung in Gesundheitsbetrieben

– Sicherheit und Arbeitnehmerschutz Berufsethik

30 *)

Jurist/

Fachkompetente

Person

Einzelprüfung

2. Anatomie und

Physiologie

– Spezielle Anatomie und Physiologie mit Schwerpunkt auf klinischer und funktioneller Anatomie des Bewegungsapparates

– Anatomie in vivo

– Kreislaufsystem

– Nervensystem und Sinnesorgane

– Lymphsysteme

170 *)

Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AVArzt gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, MMHm-AV

Einzelprüfung

Kommissionelle

Abschlussprüfung

3. Pathologie

– spezielle Pathologie mit Schwerpunkt auf klinischen Inhalten

– Lymphsystem

– Nervensystem

– Traumatologie

– Onkologie

210 *)

Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AVArzt gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, MMHm-AV

Einzelprüfung

Kommissionelle

Abschlussprüfung

4. Hygiene und

Umweltschutz

– Grundlagen zum Vorkommen und zur Verbreitung von Mikroorganismen

– Entstehung und Verhütung von Infektionen

– Maßnahmen zur Sterilisation und Desinfektion

– Maßnahmen zum Umweltschutz

– Beseitigung von Abwässern und Abfallprodukten

15 *)

Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AVArzt gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, MMHm-AV

Einzelprüfung

5. Erste Hilfe

– Allgemeines Verhalten bei Notfällen

– Verpflichtung zur Ersten Hilfe

– rechtliche Situation bei Schäden durch Erste Hilfe

– Sofortmaßnahmen bei lebensbedrohlichem Zustand

– Arbeitsunfälle und Unfallverhütung

15 *)

Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV/DiplomierterArzt gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, MMHm-AV/Diplomierter

Gesundheits– und

Krankenpfleger/

Lehrsanitäter

Einzelprüfung

6. Allgemeine

Physik

– Grundlagen der Mechanik

– Newtonsche Axiome

– Arbeit und Energie

– Teilchensysteme

– Gleichgewicht

– Gravitation

– Mechanik deformierbarer Körper

– Elektrizitätslehre

– Strahlungslehre

– Magnetismus

– Wärmelehre

30 *)

Fachkompetente

Person

Einzelprüfung

7. Kommuni-kation

– Umgang mit kranken Menschen

– Grundlagen der Psychologie

– Kommunikationstraining

– Konfliktmanagement

40

Fachkompetente

Person

Teilnahme

8. Dokumenta-tion

– Angewandte EDV und Statistik

– Qualitätssichernde Maßnahmen

– Datenschutz

60 *)

Fachkompetente

Person

Einzelprüfung

9. Massage-techniken zu

Heilzwecken

Angewandte Massagetechniken angepasst an Krankheitsbilder aus den klinischen Bereichen:

– Chirurgie

– Unfallchirurgie, Sportmedizin

– Orthopädie

– Innere Medizin, Rheumatologie

– Gynäkologie

– Pädiatrie

– Neurologie

– Psychiatrie

– Intensivmedizin

– Geriatrie

Indikationen, Nebenwirkungen, Dosierungen bei pathologischen Befunden

150

Physiotherapeut/

Heilmasseur/

Facharzt eines

einschlägigen

Sonderfaches

Einzelprüfung

Kommissionelle

Abschlussprüfung

 

GESAMT

720

 

 

Praktische

Übungen

Lehrinhalte

Std.

 

Massagetechniken zu Heilzwecken unter besonderer Berücksichtigung spezieller Krankheitsbilder aus den oben genannten klinischen Bereichen

80

_____________

*) Der Unterricht kann im Höchstausmaß von 50 vH der Unterrichtsstunden in Form von EDV– unterstützten Lehr– und Lernmethoden durchgeführt werden.

In Kraft seit 01.04.2003 bis 31.12.9999
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