§ 14 MLFGV 2008 Schlussbestimmungen

MLFGV 2008 - Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Übergangsbestimmungen

Die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellten Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsbescheinigungen sowie Fallschirmprüfscheine gelten unabhängig von einem darauf vermerkten Gültigkeitsdatum als nach dieser Verordnung ausgestellt.

In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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