§ 9 MI-EKV Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne

MI-EKV - Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Wenn der Anzeigepflichtige durch den geplanten Erwerb oder die geplante Erhöhung der qualifizierten Beteiligung Kapital- oder Stimmrechtsanteile von mehr als 50 vH am Zielunternehmen oder anderweitig die Kontrolle über das Zielunternehmen erlangt, ist der Anzeige ein Geschäftsplan beizufügen, der die mit dem Erwerb oder der Erhöhung der qualifizierten Beteiligung am Zielunternehmen verfolgten strategischen Ziele und Pläne des Anzeigepflichtigen beschreibt. Der Geschäftsplan hat insbesondere aussagekräftige Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung (Abs. 2), zur geplanten Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 3) sowie zu den Auswirkungen auf die Unternehmens- und Organisationsstruktur des Zielunternehmens (Abs. 4) zu enthalten.Wenn der Anzeigepflichtige durch den geplanten Erwerb oder die geplante Erhöhung der qualifizierten Beteiligung Kapital- oder Stimmrechtsanteile von mehr als 50 vH am Zielunternehmen oder anderweitig die Kontrolle über das Zielunternehmen erlangt, ist der Anzeige ein Geschäftsplan beizufügen, der die mit dem Erwerb oder der Erhöhung der qualifizierten Beteiligung am Zielunternehmen verfolgten strategischen Ziele und Pläne des Anzeigepflichtigen beschreibt. Der Geschäftsplan hat insbesondere aussagekräftige Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung (Absatz 2,), zur geplanten Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Absatz 3,) sowie zu den Auswirkungen auf die Unternehmens- und Organisationsstruktur des Zielunternehmens (Absatz 4,) zu enthalten.
  2. (2)Absatz 2,Die Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung haben allgemeine Ausführungen zu den wesentlichen Zielen des Beteiligungserwerbs und den zur Zielerreichung geplanten Maßnahmen zu enthalten. Diese umfassen insbesondere:
    1. 1.Ziffer einsdie geschäftsstrategischen Ziele und Überlegungen für den Beteiligungserwerb;
    2. 2.Ziffer 2die mittelfristigen Vermögens-, Finanz- und Ertragsziele;
    3. 3.Ziffer 3die angestrebten Synergieeffekte im Zielunternehmen;
    4. 4.Ziffer 4die mögliche Neuausrichtung der Geschäftsaktivitäten einschließlich Neuausrichtungen bei angebotenen Leistungen, Zielpublikum und der Neuzuweisung von Ressourcen mit Auswirkungen auf das Zielunternehmen;
    5. 5.Ziffer 5eine geplante Änderung in der Finanzstruktur des Zielunternehmens;
    6. 6.Ziffer 6allgemeine Vorgaben und Festlegungen für die Einbeziehung und Integration des Zielunternehmens in die Gruppenstruktur des Erwerbers; dies hat eine Beschreibung der wesentlichen angestrebten Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen des Konzerns und der Gruppe sowie eine Beschreibung der Grundsätze und Verfahren zur Führung und Steuerung der Unternehmensbeziehungen innerhalb des Konzerns und der Gruppe zu enthalten;
    7. 7.Ziffer 7Ausführungen zur Bereitschaft und wirtschaftlichen Fähigkeit, dem Zielunternehmen zukünftig weiteres Kapital, sofern dies notwendig wird, zur Verfügung zu stellen.
  3. (3)Absatz 3,Die Angaben zur geplanten Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage umfassen die Planbilanzen, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Finanzpläne für jeweils die nächsten drei Geschäftsjahre nach dem Erwerb oder der geplanten Erhöhung der qualifizierten Beteiligung sowohl für das Zielunternehmen als auch für die Gruppe. Diese haben insbesondere
    1. 1.Ziffer einsdie prognostizierten Kapitalkennziffern,
    2. 2.Ziffer 2die erwarteten aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen,
    3. 3.Ziffer 3einen Ausblick auf geplante gruppeninterne Geschäfte sowie
    4. 4.Ziffer 4im Falle einer zentralen Gegenpartei als Zielunternehmen die Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Risikopositionen einschließlich des Betriebs- und Rechtsrisikos gemäß Art. 3, des Kredit-, Gegenparteiausfall- und Marktrisikos gemäß Art. 4 sowie des Geschäftsrisikos gemäß Art. 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 152/2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Eigenkapitalanforderungen an zentrale Gegenparteien, ABl. Nr. L 52 vom 23.02.2013 S. 37, und sonstiger wesentlichen Risiken undim Falle einer zentralen Gegenpartei als Zielunternehmen die Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Risikopositionen einschließlich des Betriebs- und Rechtsrisikos gemäß Artikel 3,, des Kredit-, Gegenparteiausfall- und Marktrisikos gemäß Artikel 4, sowie des Geschäftsrisikos gemäß Artikel 5, der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 152 aus 2013, zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648 aus 2012, im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Eigenkapitalanforderungen an zentrale Gegenparteien, Amtsblatt Nummer L 52 vom 23.02.2013 Seite 37, und sonstiger wesentlichen Risiken und
    5. 5.Ziffer 5im Falle eines Zentralverwahrers als Zielunternehmen die Angaben zur Höhe der Eigenkapitalanforderungen für Zentralverwahrer gemäß Art. 3, zur Höhe der Eigenkapitalanforderungen für operationelle, rechtliche und Verwahrrisiken gemäß Art. 4, der Eigenkapitalanforderungen für das Anlagerisiko gemäß Art. 5, der Eigenkapitalanforderungen für das Geschäftsrisiko gemäß Art. 6 sowie der Eigenkapitalanforderungen für die Abwicklung oder Umstrukturierung gemäß Art. 7 der delegierten Verordnung (EU) 2017/390 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 durch technische Regulierungsstandards für bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen an Zentralverwahrer und benannte Kreditinstitute, die bankartige Nebendienstleistungen anbieten, ABl. Nr. L 65 vom 10.03.2017 S. 9, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 122 vom 17.05.2018 S. 35, und sonstiger wesentlicher Risikenim Falle eines Zentralverwahrers als Zielunternehmen die Angaben zur Höhe der Eigenkapitalanforderungen für Zentralverwahrer gemäß Artikel 3,, zur Höhe der Eigenkapitalanforderungen für operationelle, rechtliche und Verwahrrisiken gemäß Artikel 4,, der Eigenkapitalanforderungen für das Anlagerisiko gemäß Artikel 5,, der Eigenkapitalanforderungen für das Geschäftsrisiko gemäß Artikel 6, sowie der Eigenkapitalanforderungen für die Abwicklung oder Umstrukturierung gemäß Artikel 7, der delegierten Verordnung (EU) 2017/390 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909 aus 2014, durch technische Regulierungsstandards für bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen an Zentralverwahrer und benannte Kreditinstitute, die bankartige Nebendienstleistungen anbieten, Amtsblatt Nummer L 65 vom 10.03.2017 Seite 9, in der Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nummer L 122 vom 17.05.2018 Seite 35, und sonstiger wesentlicher Risiken
    zu enthalten.
  4. (4)Absatz 4,Die Angaben zu den Auswirkungen auf die Unternehmens- und Organisationsstruktur des Zielunternehmens haben alle wesentlichen Auswirkungen des Erwerbs auf die Unternehmens- und Organisationsstruktur des Zielunternehmens zu enthalten und dabei insbesondere Folgendes anzuführen und zu beschreiben:
    1. 1.Ziffer einsdie Zusammensetzung und Aufgabenbereiche der Unternehmensorgane und der von ihnen eingesetzten zentralen Ausschüsse, wobei der Risikoausschuss, der Prüfungsausschuss und der Vergütungsausschuss jedenfalls zu den zentralen Ausschüssen zählen;
    2. 2.Ziffer 2die Rechnungslegungsmethoden und Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse sowie wesentliche Änderungen dieser Methoden und Verfahren; diese Ausführungen haben auch Angaben zu wesentlichen Änderungen hinsichtlich der internen Revision, der Compliance-Funktion, der Geldwäscheprävention und dem Risikomanagement sowie hinsichtlich Änderungen bei leitenden Mitarbeitern einschließlich des Leiters der internen Revision, des Compliance-Beauftragten und des Leiters des Risikomanagements zu enthalten;
    3. 3.Ziffer 3die eingesetzten IT-Systeme, die IT-Sicherheit sowie wesentliche Änderungen dieser Systeme einschließlich Änderungen bei der Strategie zur Auslagerung von IT-Funktionen, beim Datenflussdiagramm, bei der verwendeten internen und externen Software, bei den Verfahren und Instrumenten zur Daten- und Systemsicherheit einschließlich Datensicherung, bei den Notfallplänen zur Gewährleistung der Betriebskontinuität und bei der Protokollierung;
    4. 4.Ziffer 4die Grundsätze für die Delegation und Auslagerung von Unternehmensaktivitäten und -prozessen auf andere Unternehmen oder Personen, einschließlich Angaben zu den betroffenen Geschäftsaktivitäten, zur Auswahl der Dienstleister, zu den wesentlichen, in Auslagerungsverträgen und in Prüfungsvereinbarungen festzulegenden Rechten und Pflichten und zur Qualität der von den Dienstleistern erwarteten Leistungen.
  5. (5)Absatz 5,Wenn durch den geplanten Erwerb oder durch die geplante Erhöhung der qualifizierten Beteiligung am Zielunternehmen Kapital- oder Stimmrechtsanteile von 20 vH bis 50 vH vom Anzeigepflichtigen gehalten werden oder von diesem auf das Zielunternehmen ein damit vergleichbarer Einfluss ausgeübt werden kann und der Anzeigepflichtige nach dem geplanten Erwerb oder der geplanten Erhöhung der qualifizierten Beteiligung keine Kontrolle über das Zielunternehmen hat, sind der Anzeige Dokumente beizufügen, die folgende Informationen beinhalten:
    1. 1.Ziffer einsaussagekräftige Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung gemäß Abs. 2,aussagekräftige Angaben zur geplanten strategischen Entwicklung gemäß Absatz 2,,
    2. 2.Ziffer 2aussagekräftige Angaben gemäß Abs. 6 undaussagekräftige Angaben gemäß Absatz 6, und
    3. 3.Ziffer 3detaillierte Aussagen über Art und Ausmaß der beabsichtigten zukünftigen Einflussnahme auf die finanzielle Ausstattung unter Berücksichtigung der angestrebten Dividendenpolitik, auf die strategische Entwicklung sowie auf die Ressourcenallokation des Zielunternehmens.
  6. (6)Absatz 6,Wenn durch den geplanten Erwerb oder durch die geplante Erhöhung der qualifizierten Beteiligung am Zielunternehmen Kapital- oder Stimmrechtsanteile unter 20 vH vom Anzeigepflichtigen gehalten werden, vom Anzeigepflichtigen auf das Zielunternehmen kein Einfluss ausgeübt werden kann, der mit einer Beteiligung von 20 vH bis 50 vH vergleichbar ist, und der Anzeigepflichtige nach dem geplanten Erwerb oder der geplanten Erhöhung der qualifizierten Beteiligung keine Kontrolle über das Zielunternehmen hat, dann hat die Anzeige folgende Informationen zu beinhalten:
    1. 1.Ziffer einseine aussagekräftige Darstellung der allgemeinen strategischen Ziele, die mit dem Erwerb verfolgt werden; anzugeben ist hierbei insbesondere, wie lange die Anteile voraussichtlich gehalten werden und ob in einem absehbaren Zeitraum nach dem Erwerb die Anteilshöhe verändert werden soll;
    2. 2.Ziffer 2eine Darstellung zur beabsichtigten zukünftigen Einflussnahme auf das Zielunternehmen unter Angabe der Gründe hiefür;
    3. 3.Ziffer 3Ausführungen zur Bereitschaft und wirtschaftlichen Fähigkeit, dem Zielunternehmen zukünftig weiteres Kapital, sofern dies notwendig wird, zur Verfügung zu stellen.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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