Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2024
Dem Fachbereichsleiter und dem Institutsleiter am Landeskonservatorium gebührt eine Zulage. Sie beträgt 12,5 v. H. des Referenzbetrages nach § 84 Abs. 3.
In Kraft seit 01.02.2020 bis 31.12.9999
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