Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
1.Ziffer einsKleinod:Kreisrund, Bronze, Durchmesser 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille in der Mitte die Aufschrift „EINSATZ FÜR ÖSTERREICH“, umfasst von einem nach oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite der Medaille zeigt einen dem Bundeswappen entsprechenden Adler mit der Umschrift „ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER“. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine bronzene Öse hergestellt.
2.Ziffer 2Band:
a)Litera aFür Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. a WG: Ponceau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 2 mm breiten weißen Streifen versehen. Auf dem Band ist ein Metallsymbol von zwei einander kreuzenden Schwertern aus Bronze (vergoldet) angebracht.Für Einsätze nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, WG: Ponceau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 2 mm breiten weißen Streifen versehen. Auf dem Band ist ein Metallsymbol von zwei einander kreuzenden Schwertern aus Bronze (vergoldet) angebracht.
b)Litera bFür Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. b WG: Ponceau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, weißen Streifen versehen.Für Einsätze nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, WG: Ponceau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, weißen Streifen versehen.
c)Litera cFür Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. c WG: Weiß, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, ponceau Streifen versehen.Für Einsätze nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera c, WG: Weiß, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, ponceau Streifen versehen.
d)Litera dFür Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. d WG: Weiß, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, ponceau Streifen versehen. Das Band weist zusätzlich einen 2 mm breiten, ponceau Mittelstreifen auf.Für Einsätze nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera d, WG: Weiß, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, ponceau Streifen versehen. Das Band weist zusätzlich einen 2 mm breiten, ponceau Mittelstreifen auf.
In Kraft seit 01.10.2024 bis 31.12.9999
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