§ 4 MAV 2024 Übergangsbestimmung

MAV 2024 - Militärauszeichnungsverordnung 2024

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die nach der bis zum Ablauf des 30. September 2024 geltenden Rechtslage beschafften Kleinodien dürfen weiterhin ausgegeben werden.

In Kraft seit 01.10.2024 bis 31.12.9999
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