§ 5 MAV 2024 In- und Außerkrafttreten

MAV 2024 - Militärauszeichnungsverordnung 2024

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2024 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit Ablauf des 30. September 2024 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die militärischen Auszeichnungen, BGBl. II Nr. 344/2006, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 157/2009, außer Kraft.Mit Ablauf des 30. September 2024 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die militärischen Auszeichnungen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2006,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 157 aus 2009,, außer Kraft.
In Kraft seit 01.10.2024 bis 31.12.9999
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