Anl. 2 LMV 2005

LMV 2005 - Lösungsmittelverordnung 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

A. Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt von Farben und Lacken gemäß § 3 Abs. 1

 

 

Produktunterkategorie

Typ

Stufe I (g/l*) (ab 1.1.2007)

Stufe II (g/l*) (ab 1.1.2010)

a

Matte Beschichtungsstoffe für Innenwände und –decken (Glanzmaßzahl von ≤25 Einheiten im 60° Messwinkel)

Wb

Lb

75

400

30

30

b

Glänzende Beschichtungsstoffe für Innenwände und –decken (Glanzmaßzahl von >25 Einheiten im 60° Messwinkel)

Wb

Lb

150

400

100

100

c

Beschichtungsstoffe für Außenwände aus mineralischen Baustoffen

Wb

Lb

75

450

40

430

d

Beschichtungsstoffe für Holz, Metall oder Kunststoffe für Gebäude, ihre Bauteile und dekorativen Bauelemente (Innen und Außen)

Wb

Lb

150

400

130

300

e

Klarlacke und Lasuren für Gebäude, ihre Bauteile und dekorativen Bauelemente (Innen und Außen), einschließlich deckender Lasuren

Wb

Lb

150

500

130

400

f

Minimal filmbildende Lasuren

Wb

Lb

150

700

130

700

g

Absperrende Grundbeschichtungsstoffe

Wb

Lb

50

450

30

350

h

Verfestigende Grundbeschichtungsstoffe

Wb

Lb

50

750

30

750

i

Einkomponenten-Speziallacke

Wb

Lb

140

600

140

500

j

Zweikomponenten-Speziallacke

Wb

Lb

140

550

140

500

k

Multicolorbeschichtungsstoffe

Wb

Lb

150

400

100

100

l

Beschichtungsstoffe für Dekorationseffekte

Wb

Lb

300

500

200

200

 

(*) Anmerkung: g/l gebrauchsfertig

B. Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt von Zubereitungen für die Fahrzeugreparaturlackierung gemäß § 3 Abs. 1

 

 

Produktunterkategorie

Beschichtungen

VOC g/l* (1.1.2007)

a

Vorbereitungs- und Reinigungsprodukte

Vorbereitungsprodukte

Vorreiniger

850

200

b

Spachtel und Spritzspachtel

Alle Typen

250

c

Grundbeschichtungsstoffe

Füller und Grundierungen

Wash-Primer

540

780

d

Decklacke

Alle Typen

420

e

Speziallacke

Alle Typen

840

 

(*) Anmerkung: g/l gebrauchsfertige Zubereitung. Außer bei der Unterkategorie a sollte der Wassergehalt der gebrauchsfertigen Zubereitung abgezogen werden.

In Kraft seit 30.10.2005 bis 31.12.9999
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