§ 5 LMV 2005 Schlussbestimmungen

LMV 2005 - Lösungsmittelverordnung 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt am 30. Oktober 2005 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für Umwelt über Verbote und Beschränkungen von organischen Lösungsmitteln (Lösungsmittelverordnung 1995 – LMVO 1995), BGBl. Nr. 872/1995, tritt mit Ablauf des 29. Oktober 2005 außer Kraft.

(Anm.: Abs. 3 und 4 aufgehoben durch Art. 2 Z 2, BGBl. II Nr. 179/2018)

(5) § 2 Abs. 5, § 3 Abs. 2, § 6 und der Anhang C in der Fassung BGBl. II Nr. 25/2013 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

In Kraft seit 14.07.2018 bis 31.12.9999
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