Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Wenn in Bestimmungen dieses Bundesgesetzes auf andere Bundesgesetze oder auf unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden, soweit nicht anderes bestimmt ist.
In Kraft seit 19.04.2024 bis 31.12.9999
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