§ 5 KV-InfoV Laufende Informationspflicht hinsichtlich des Ausmaßes und der Gründe einer Prämienanpassung

KV-InfoV - Krankenversicherung Informationspflichtenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Information über das Ausmaß und die Gründe einer vorgenommenen Prämienanpassung gemäß § 135e Abs. 2 Z 3 VAG 2016 darüber zu informieren, Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Information über das Ausmaß und die Gründe einer vorgenommenen Prämienanpassung gemäß Paragraph 135 e, Absatz 2, Ziffer 3, VAG 2016 darüber zu informieren,

welchewelche konkreten Gründe der vorgenommenen Prämienanpassung zugrunde liegen und

dassdass gemäß § 178f Abs. 3 VersVG die Fortsetzung des Vertrags mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen verlangt werden kann.gemäß Paragraph 178 f, Absatz 3, VersVG die Fortsetzung des Vertrags mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen verlangt werden kann.

In Kraft seit 01.10.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 5 KV-InfoV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 KV-InfoV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 5 KV-InfoV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 5 KV-InfoV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 5 KV-InfoV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 4 KV-InfoV
§ 6 KV-InfoV