§ 5 KV-InfoV Laufende Informationspflicht hinsichtlich des Ausmaßes und der Gründe einer Prämienanpassung

Krankenversicherung Informationspflichtenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2018 bis 31.12.9999

Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Information über das Ausmaß und die Gründe einer vorgenommenen Prämienanpassung gemäß § 255 Abs. 2 Z 3 VAG 2016§ 135e Abs. 2 Z 3 VAG 2016 darüber zu informieren, Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Information über das Ausmaß und die Gründe einer vorgenommenen Prämienanpassung gemäß Paragraph 255135 e, Absatz 2, Ziffer 3, VAG 2016 darüber zu informieren,

welchewelche konkreten Gründe der vorgenommenen Prämienanpassung zugrunde liegen und

dassdass gemäß § 178f Abs. 3 VersVG die Fortsetzung des Vertrags mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen verlangt werden kann.gemäß Paragraph 178 f, Absatz 3, VersVG die Fortsetzung des Vertrags mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen verlangt werden kann.

Stand vor dem 30.09.2018

In Kraft vom 01.01.2016 bis 30.09.2018

Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Information über das Ausmaß und die Gründe einer vorgenommenen Prämienanpassung gemäß § 255 Abs. 2 Z 3 VAG 2016§ 135e Abs. 2 Z 3 VAG 2016 darüber zu informieren, Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Information über das Ausmaß und die Gründe einer vorgenommenen Prämienanpassung gemäß Paragraph 255135 e, Absatz 2, Ziffer 3, VAG 2016 darüber zu informieren,

welchewelche konkreten Gründe der vorgenommenen Prämienanpassung zugrunde liegen und

dassdass gemäß § 178f Abs. 3 VersVG die Fortsetzung des Vertrags mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen verlangt werden kann.gemäß Paragraph 178 f, Absatz 3, VersVG die Fortsetzung des Vertrags mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen verlangt werden kann.

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