§ 11 KRBV Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

KRBV - Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft und ist erstmals für den Berichtszeitraum des Jahres 2009 anzuwenden, wobei die Vorjahresdaten in der Meldung für das Jahr 2009 ausschließlich für die Berichte „Vermögens- und Kapitalstruktur“ sowie „Eigenmittelverteilungsrechnung“ anzugeben sind.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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