Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Für die bundeseinheitliche Anwendung der Berichtspflichten sind die Bestimmungen im „Handbuch zum Krankenanstalten-Berichtswesen landesgesundheitsfondsfinanzierter Krankenanstalten“ des Bundesministeriums für Gesundheit samt den dazugehörenden Anhängen anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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