Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
Die nachfolgende Meldung erfolgt zum
[1 – Kreditkäufer
2 – Vertreter des Kreditkäufers gemäß § 18 KKG]2 – Vertreter des Kreditkäufers gemäß Paragraph 18, KKG]
OeNB-Identnummer
Rechtsträgerkennung (LEI)
1.Ziffer eins
In Kraft seit 01.12.2025 bis 31.12.9999
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