§ 3 KGG 1992 Entstehung des Abgabenanspruchs

KGG 1992 - Konsulargebührengesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.05.2024

Der Abgabenanspruch entsteht mit dem Beginn der Amtshandlung. Eine Amtshandlung ist als begonnen anzusehen, sobald die Tätigkeit der Vertretungsbehörde tatsächlich einsetzt.

In Kraft seit 01.03.1992 bis 31.12.9999
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