Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026
(1)Absatz eins,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die 6. Verordnung der RTR-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V) vom 12. Mai 2004, kundgemacht durch Auflage bei der RTR-GmbH, idF BGBl. II Nr. 77/2008 außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die 6. Verordnung der RTR-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V) vom 12. Mai 2004, kundgemacht durch Auflage bei der RTR-GmbH, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 77 aus 2008, außer Kraft.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 344/2013)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2013,)
(3)Absatz 3,Die Bestimmungen der §§ 15 Abs. 3, 94 Abs. 5 und 95 Abs. 7 treten mit 30. Juni 2012 außer Kraft.Die Bestimmungen der Paragraphen 15, Absatz 3, 94, Absatz 5 und 95 Absatz 7, treten mit 30. Juni 2012 außer Kraft.
(4)Absatz 4,Die Bestimmungen der §§ 94 Abs. 6 und 7 sowie 95 Abs. 2 treten mit 19. Mai 2014 außer Kraft.Die Bestimmungen der Paragraphen 94, Absatz 6 und 7 sowie 95 Absatz 2, treten mit 19. Mai 2014 außer Kraft.
(5)Absatz 5,Die Bestimmungen des § 94 Abs. 2 und 3 treten mit 1. Mai 2015 außer Kraft.Die Bestimmungen des Paragraph 94, Absatz 2 und 3 treten mit 1. Mai 2015 außer Kraft.
In Kraft seit 16.05.2014 bis 31.12.9999
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