§ 14 K-JagdG 2000 DV

K-JagdG 2000 DV - Kärntner Jagdgesetz 2000 - Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

§ 14

Schlussbestimmungen

 

Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 19. November 1991 zur Durchführung des Jagdgesetzes 2000, LGBl Nr 132/1991, zuletzt geändert durch LGBl Nr 68/2004, außer Kraft.

In Kraft seit 05.04.2008 bis 31.12.9999
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