Anl. 1 K-JagdG 2000 DV (

K-JagdG 2000 DV - Kärntner Jagdgesetz 2000 - Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
LGBl Nr 70/2016)

(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die die Hirsche der Klasse I und II betreffende Anordnung des Art. II Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung, mit der die Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Kärntner Jagdgesetzes 2000 geändert wird, LGBl. Nr. 6/2015, wird ersatzlos aufgehoben.

In Kraft seit 15.01.2015 bis 31.12.9999
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