§ 13 K-JagdG 2000 DV

K-JagdG 2000 DV - Kärntner Jagdgesetz 2000 - Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

§ 13

Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

 

Mit dieser Verordnung werden die Richtlinie des Rates 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl Nr L 206 vom 22. Juli 1992, Seite 7, in der Fassung der Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, ABl Nr L 305 vom 8. November 1997, Seite 42, und die Richtlinie des Rates 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten, ABl Nr L 103/1 vom 25. April 1979, umgesetzt.

In Kraft seit 05.04.2008 bis 31.12.9999
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