§ 18 IWG 2022 Verweisungen

IWG 2022 - Informationsweiterverwendungsgesetz 2022

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen oder in unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 28.07.2022 bis 31.12.9999
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