§ 8 INVÜG Umsetzung von Unionsrecht

INVÜG - Island-Norwegen-Vereinigtes Königreich-Übergabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen sowie des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland andererseits.

In Kraft seit 01.11.2025 bis 31.12.9999
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