§ 18 InfoSiV Inkrafttreten

InfoSiV - Informationssicherheitsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,§ 16 in der Fassung BGBl. II Nr. 268/2022, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Paragraph 16, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2022,, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 3 in der Fassung des Bundesgesetzes (Anm.: offensichtlich gemeint: der Verordnung) BGBl. II Nr. 169/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Anmerkung, offensichtlich gemeint: der Verordnung) Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 169 aus 2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.
In Kraft seit 26.07.2025 bis 31.12.9999
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