Anl. 1 IMA-V 2026

IMA-V 2026 - Intelligente-Messgeräte-Anforderungsverordnung 2026

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Mindestumfang an auszugebenden Datensätzen

Sekundenwert

(ungeeicht)

Zählernummer

x

Clock 

x

Höchster 15-Minuten-Leistungswert des Monats - Bezug +P

x

Höchster 15-Minuten-Leistungswert des Monats - Lieferung -P 

x

Wirkleistung Bezug +P 

x

Wirkleistung Einspeisung -P

x

Blindleistung Bezug +Q

x

Blindleistung Einspeisung -Q

x

Wirkenergie Bezug A+

x

Wirkenergie Einspeisung A-

x

Blindenergie Bezug R+

x

Blindenergie Einspeisung R-

x

Spannung L1 

x

Spannung L2 

x

Spannung L3 

x

Strom L1 

x

Strom L2 

x

Strom L3

x

Kontaktstatus Relay 1 (0 oder 1) 

x

Kontaktstatus Relay 2 (0 oder 1) 

x

Es kommt das Verbraucher-Zählpfeilsystem zur Anwendung

+

Bezugsrichtung

Netz an Endkunde

-

Einspeiserichtung

Endkunde an Netz

P

Wirkleistung

 

Q

Blindleistung

 

A

Zählerstand Wirkenergie (Active Energy)

 

R

Zählerstand Blindenergie (Reactive Energy)

 

L1, L2, L3

Außenleiter (Phasen des Drehstromsystems)

 

In Kraft seit 15.07.2026 bis 31.12.9999
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