Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 15. Juli 2026 in Kraft.
(2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 – IMA-VO 2011, BGBl. II Nr. 339/2011, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 – IMA-VO 2011, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2011,, außer Kraft.
In Kraft seit 15.07.2026 bis 31.12.9999
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