§ 32 IEFG

IEFG - IEF-Service-GmbH-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

§ 19 samt Überschrift in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft. Paragraph 19, samt Überschrift in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

In Kraft seit 18.05.2018 bis 29.07.2027
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