Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Diese Verordnung tritt mit dem der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 22.10.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 9 HPAI-BV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 HPAI-BV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 9 HPAI-BV