§ 18 HosPalFG Inkrafttreten

HosPalFG - Hospiz- und Palliativfondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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