Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.08.2026
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung der Rentenleistung für das Jahr 2018 mit dem Faktor 1,022 vorzunehmen.
In Kraft seit 14.11.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19a HOG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19a HOG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19a HOG