Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
(1)Absatz eins,Der Hebammenausweis ist als beidseitig bedruckte Kunststoffkarte vom Österreichischen Hebammengremium gemäß dem Muster der Anlage 1 herzustellen.
(2)Absatz 2,Die äußeren Merkmale des Trägermaterials des Ausweises haben der ISO/IEC-Norm 7810 zu entsprechen. Der Hebammenausweis hat 5,4 cm in der Länge und 8,5 cm in der Breite zu betragen.
(3)Absatz 3,Das Trägermaterial hat folgende Fälschungssicherheitsmerkmale zu enthalten:
1.Ziffer einsGuillochenraster
2.Ziffer 2Mikroschrift auf der Rückseite
(4)Absatz 4,Der Ausweis hat folgende Daten zu enthalten:
1.Ziffer einsAuf der Vorderseite (Bildseite):
a)Litera aBezeichnung „Hebammenausweis“ und die englische Übersetzung „Midwife Identification Card“
b)Litera bFamilienname, Vorname(n) und allfällige/n akademische/n Grad/e
c)Litera cBerufsbezeichnung
d)Litera dGeschlecht
e)Litera eGeburtsdatum
f)Litera fein farbiges Lichtbild in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat (Passbildformat), welches die Person zweifelsfrei erkennen lässt. Der Kopf hat etwa 2/3 des Bildes einzunehmen. Das Lichtbild darf ausschließlich die Person zeigen, weitere Personen oder Gegenstände im Lichtbild sind unzulässig.
g)Litera gUnterschrift
h)Litera hEintragungsnummer in die Hebammenliste
i)Litera iLogo des Österreichischen Hebammengremiums
j)Litera jBundeswappen
2.Ziffer 2Auf der Rückseite:
a)Litera aAusstellungsdatum
b)Litera bÖsterreichisches Hebammengremium als Ausstellungs- und Registrierungsbehörde
c)Litera cLogo des Österreichischen Hebammengremiums
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