Gesamte Rechtsvorschrift HebAV

Hebammen-Ausweisverordnung

HebAV
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Stand der Gesetzesgebung: 14.08.2026

§ 1 HebAV Form und Inhalt des Hebammenausweises


  1. (1)Absatz eins,Der Hebammenausweis ist als beidseitig bedruckte Kunststoffkarte vom Österreichischen Hebammengremium gemäß dem Muster der Anlage 1 herzustellen.
  2. (2)Absatz 2,Die äußeren Merkmale des Trägermaterials des Ausweises haben der ISO/IEC-Norm 7810 zu entsprechen. Der Hebammenausweis hat 5,4 cm in der Länge und 8,5 cm in der Breite zu betragen.
  3. (3)Absatz 3,Das Trägermaterial hat folgende Fälschungssicherheitsmerkmale zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsGuillochenraster
    2. 2.Ziffer 2Mikroschrift auf der Rückseite
  4. (4)Absatz 4,Der Ausweis hat folgende Daten zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsAuf der Vorderseite (Bildseite):
      1. a)Litera aBezeichnung „Hebammenausweis“ und die englische Übersetzung „Midwife Identification Card“
      2. b)Litera bFamilienname, Vorname(n) und allfällige/n akademische/n Grad/e
      3. c)Litera cBerufsbezeichnung
      4. d)Litera dGeschlecht
      5. e)Litera eGeburtsdatum
      6. f)Litera fein farbiges Lichtbild in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat (Passbildformat), welches die Person zweifelsfrei erkennen lässt. Der Kopf hat etwa 2/3 des Bildes einzunehmen. Das Lichtbild darf ausschließlich die Person zeigen, weitere Personen oder Gegenstände im Lichtbild sind unzulässig.
      7. g)Litera gUnterschrift
      8. h)Litera hEintragungsnummer in die Hebammenliste
      9. i)Litera iLogo des Österreichischen Hebammengremiums
      10. j)Litera jBundeswappen
    2. 2.Ziffer 2Auf der Rückseite:
      1. a)Litera aAusstellungsdatum
      2. b)Litera bÖsterreichisches Hebammengremium als Ausstellungs- und Registrierungsbehörde
      3. c)Litera cLogo des Österreichischen Hebammengremiums
      4. d)Litera dBundeswappen
      5. e)Litera eBezeichnung „Hebammenregister“ einschließlich Webadresse
      6. f)Litera fElemente des EU-Emblems

§ 1a HebAV Neuausstellung des Hebammenausweises


  1. (1)Absatz eins,Eine Hebamme hat in folgenden Fällen binnen vier Wochen beim Österreichischen Hebammengremium die Ausstellung eines neuen Berufsausweises zu beantragen:
    1. 1.Ziffer einsbei Änderung des Vor- oder Familiennamens oder der Staatsangehörigkeit,
    2. 2.Ziffer 2wenn die Daten gemäß § 1 Abs. 4 nicht mehr eindeutig lesbar sind oderwenn die Daten gemäß Paragraph eins, Absatz 4, nicht mehr eindeutig lesbar sind oder
    3. 3.Ziffer 3wenn die Person auf dem Foto nicht mehr einwandfrei erkennbar ist.
  2. (2)Absatz 2,Das Österreichische Hebammengremium hat in den Fällen des Abs. 1 und auch in den sonstigen Fällen einer Neuausstellung den bisherigen Hebammenausweis einzuziehen und zu vernichten. Bei Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige hat die Einziehung zu entfallen.Das Österreichische Hebammengremium hat in den Fällen des Absatz eins und auch in den sonstigen Fällen einer Neuausstellung den bisherigen Hebammenausweis einzuziehen und zu vernichten. Bei Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige hat die Einziehung zu entfallen.

§ 2 HebAV Form und Inhalt des Fortbildungspasses


  1. (1)Absatz eins,Fortbildungspässe sind vom Österreichischen Hebammengremium gemäß den Anlagen 2 und 2a herzustellen.
  2. (2)Absatz 2,Ein Fortbildungspaß hat mindestens dreißig Seiten, die dem Muster der Anlage 2a entsprechen und fortlaufend numeriert sind, zu umfassen.

§ 3 HebAV Inkrafttreten


  1. (1)Absatz eins,§ 1, § 1a samt Überschrift, die Überschrift zu § 2 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 294/2017 treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.Paragraph eins,, Paragraph eins a, samt Überschrift, die Überschrift zu Paragraph 2 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 294 aus 2017, treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die vor dem 1. Jänner 2018 ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Hebammen, die über einen Papierausweis verfügen und diesen durch einen Kunststoffausweis ersetzen möchten, haben bei Ausstellung des neuen Ausweises dem Österreichischen Hebammengremium den Papierausweis zur Entwertung auszuhändigen.

Anlage

Anl. 2 HebAV Muster des Fortbildungspasses


(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)

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