§ 1 HebAV Form und Inhalt des Hebammenausweises

Hebammen-Ausweisverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Hebammenausweise sind vom Österreichischen Hebammengremium gemäß der Anlage 1 herzustellen. Jeder Hebammenausweis ist mit jener Ordnungsnummer zu versehen, unter der die antragstellende Person in das Hebammenregister eingetragen ist.
  2. (2)Absatz 2,Jeder Hebammenausweis ist anläßlich der Ausfolgung durch das Österreichische Hebammengremium von der Inhaberin/vom Inhaber eigenhändig zu unterzeichnen.
  3. (3)Absatz 3,Jede Änderung und Ergänzung der Ausweisinhalte ist vom Österreichischen Hebammengremium im Hebammenausweis zu vermerken.
  4. (1)Absatz eins,Der Hebammenausweis ist als beidseitig bedruckte Kunststoffkarte vom Österreichischen Hebammengremium gemäß dem Muster der Anlage 1 herzustellen.
  5. (2)Absatz 2,Die äußeren Merkmale des Trägermaterials des Ausweises haben der ISO/IEC-Norm 7810 zu entsprechen. Der Hebammenausweis hat 5,4 cm in der Länge und 8,5 cm in der Breite zu betragen.
  6. (3)Absatz 3,Das Trägermaterial hat folgende Fälschungssicherheitsmerkmale zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsGuillochenraster
    2. 2.Ziffer 2Mikroschrift auf der Rückseite
  7. (4)Absatz 4,Der Ausweis hat folgende Daten zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsAuf der Vorderseite (Bildseite):
      1. a)Litera aBezeichnung „Hebammenausweis“ und die englische Übersetzung „Midwife Identification Card“
      2. b)Litera bFamilienname, Vorname(n) und allfällige/n akademische/n Grad/e
      3. c)Litera cBerufsbezeichnung
      4. d)Litera dGeschlecht
      5. e)Litera eGeburtsdatum
      6. f)Litera fein farbiges Lichtbild in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat (Passbildformat), welches die Person zweifelsfrei erkennen lässt. Der Kopf hat etwa 2/3 des Bildes einzunehmen. Das Lichtbild darf ausschließlich die Person zeigen, weitere Personen oder Gegenstände im Lichtbild sind unzulässig.
      7. g)Litera gUnterschrift
      8. h)Litera hEintragungsnummer in die Hebammenliste
      9. i)Litera iLogo des Österreichischen Hebammengremiums
      10. j)Litera jBundeswappen
    2. 2.Ziffer 2Auf der Rückseite:
      1. a)Litera aAusstellungsdatum
      2. b)Litera bÖsterreichisches Hebammengremium als Ausstellungs- und Registrierungsbehörde
      3. c)Litera cLogo des Österreichischen Hebammengremiums
      4. d)Litera dBundeswappen
      5. e)Litera eBezeichnung „Hebammenregister“ einschließlich Webadresse
      6. f)Litera fElemente des EU-Emblems

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 04.03.1995 bis 31.12.2017
  1. (1)Absatz eins,Hebammenausweise sind vom Österreichischen Hebammengremium gemäß der Anlage 1 herzustellen. Jeder Hebammenausweis ist mit jener Ordnungsnummer zu versehen, unter der die antragstellende Person in das Hebammenregister eingetragen ist.
  2. (2)Absatz 2,Jeder Hebammenausweis ist anläßlich der Ausfolgung durch das Österreichische Hebammengremium von der Inhaberin/vom Inhaber eigenhändig zu unterzeichnen.
  3. (3)Absatz 3,Jede Änderung und Ergänzung der Ausweisinhalte ist vom Österreichischen Hebammengremium im Hebammenausweis zu vermerken.
  4. (1)Absatz eins,Der Hebammenausweis ist als beidseitig bedruckte Kunststoffkarte vom Österreichischen Hebammengremium gemäß dem Muster der Anlage 1 herzustellen.
  5. (2)Absatz 2,Die äußeren Merkmale des Trägermaterials des Ausweises haben der ISO/IEC-Norm 7810 zu entsprechen. Der Hebammenausweis hat 5,4 cm in der Länge und 8,5 cm in der Breite zu betragen.
  6. (3)Absatz 3,Das Trägermaterial hat folgende Fälschungssicherheitsmerkmale zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsGuillochenraster
    2. 2.Ziffer 2Mikroschrift auf der Rückseite
  7. (4)Absatz 4,Der Ausweis hat folgende Daten zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsAuf der Vorderseite (Bildseite):
      1. a)Litera aBezeichnung „Hebammenausweis“ und die englische Übersetzung „Midwife Identification Card“
      2. b)Litera bFamilienname, Vorname(n) und allfällige/n akademische/n Grad/e
      3. c)Litera cBerufsbezeichnung
      4. d)Litera dGeschlecht
      5. e)Litera eGeburtsdatum
      6. f)Litera fein farbiges Lichtbild in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat (Passbildformat), welches die Person zweifelsfrei erkennen lässt. Der Kopf hat etwa 2/3 des Bildes einzunehmen. Das Lichtbild darf ausschließlich die Person zeigen, weitere Personen oder Gegenstände im Lichtbild sind unzulässig.
      7. g)Litera gUnterschrift
      8. h)Litera hEintragungsnummer in die Hebammenliste
      9. i)Litera iLogo des Österreichischen Hebammengremiums
      10. j)Litera jBundeswappen
    2. 2.Ziffer 2Auf der Rückseite:
      1. a)Litera aAusstellungsdatum
      2. b)Litera bÖsterreichisches Hebammengremium als Ausstellungs- und Registrierungsbehörde
      3. c)Litera cLogo des Österreichischen Hebammengremiums
      4. d)Litera dBundeswappen
      5. e)Litera eBezeichnung „Hebammenregister“ einschließlich Webadresse
      6. f)Litera fElemente des EU-Emblems

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