§ 331 Geo. Bücher und Verzeichnisse der Verwahrungsabteilung

Geo. - Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Die Verwahrungsabteilungen haben folgende Bücher und Verzeichnisse zu führen:

a)

Einnahmetagebuch und Ausgabetagebuch (§ 332),

b)

Hinterlegungsmassebuch (§ 334),

c)

Hinterlegungsgeldbuch (§ 335),

d)

Namenverzeichnis zu b und c (§§ 523 bis 525),

e)

Lagerbuch (§ 336),

f)

Vormerkbuch für Umsatzgeschäfte (§§ 337 bis 339),

g)

Scheckkontotagebuch (§ 332 Abs. 9) und Durchlaufervormerk (§ 330 Abs. 5),

h)

Vormerkbuch für gestundete Verwahrungsgebühren und ausständige Barauslagen (§ 356 Abs. 5),

i)

Fristenvormerk (§§ 340, 529),

j)

Postabholbuch (§ 197).

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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