Anl. 2/3 GuK-LFV

GuK-LFV - Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026

LERNFELD IIILERNFELD römisch drei

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Wissenschaft und Beruf (Teil I)Wissenschaft und Beruf (Teil römisch eins)

In diesem Lernfeld sollen grundlegende Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur systematischen Betrachtung von Pflege aus einer wissenschaftlichen Perspektive erworben werden. Es soll der Umgang mit wissenschaftlicher Literatur sowie die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und des wissenschaftlichen Instrumentariums für Praxis und Unterricht vermittelt werden.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Wissenschaftliche Grundlagen, Wissenschaftstheorie, Forschung, Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, Forschungsmethoden und Forschungsprozess.

– Zwischen den Grundlagen der allgemeinen Wissenschaftstheorie und dem eigenen fachlichen Wissenschaftsbereich Bezüge herstellen;

– wissenschaftliche Erkenntnisse, z. B. Forschungsergebnisse für das eigene Berufsfeld nutzen und umsetzen;

– Forschungsmethoden für fachliche Recherchen nutzen;

– forschungsrelevante Fragen erkennen, formulieren und Forschungsarbeiten initiieren;

– systematische Literaturrecherchen durchführen;

– schriftliche Arbeiten unter Beachtung formaler wissenschaftlicher Kriterien verfassen.

100

Einzelprüfung

In Kraft seit 25.11.2006 bis 30.09.2026
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2/3 GuK-LFV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2/3 GuK-LFV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2/3 GuK-LFV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2/3 GuK-LFV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2/3 GuK-LFV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 2/2 GuK-LFV
Anl. 2/4 GuK-LFV