Gesamte Rechtsvorschrift GuK-LFV

Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung

GuK-LFV
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Stand der Gesetzesgebung: 13.08.2026

§ 2 GuK-LFV (weggefallen)


§ 2 GuK-LFV seit 22.12.2018 weggefallen.

§ 3 GuK-LFV (weggefallen)


§ 3 GuK-LFV seit 22.12.2018 weggefallen.

§ 4 GuK-LFV (weggefallen)


§ 4 GuK-LFV seit 22.12.2018 weggefallen.

§ 5 GuK-LFV (weggefallen)


§ 5 GuK-LFV seit 22.12.2018 weggefallen.

§ 6 GuK-LFV (weggefallen)


§ 6 GuK-LFV seit 22.12.2018 weggefallen.

§ 7 GuK-LFV (weggefallen)


§ 7 GuK-LFV seit 22.12.2018 weggefallen.

§ 8 GuK-LFV (weggefallen)


§ 8 GuK-LFV seit 22.12.2018 weggefallen.

§ 9 GuK-LFV Anerkannte Universitäts- und Fachhochschulausbildungen


Lehraufgaben

Die in der Anlage 6 angeführten Ausbildungen auf Grundlage der Bundesgesetze gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 bis 9, die in dem angeführten Zeitraum durchgeführt worden sind bzw. ab dem angeführten Zeitpunkt durchgeführt werden, sind als Ausbildungen für Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt. Die in der Anlage 6 angeführten Ausbildungen auf Grundlage der Bundesgesetze gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2 bis 9, die in dem angeführten Zeitraum durchgeführt worden sind bzw. ab dem angeführten Zeitpunkt durchgeführt werden, sind als Ausbildungen für Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt.

§ 10 GuK-LFV Führungsaufgaben


Die in der Anlage 7 angeführten Ausbildungen auf Grundlage der Bundesgesetze gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 bis 9, die in dem angeführten Zeitraum durchgeführt worden sind bzw. ab dem angeführten Zeitpunkt durchgeführt werden, sind als Ausbildungen für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt. Die in der Anlage 7 angeführten Ausbildungen auf Grundlage der Bundesgesetze gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2 bis 9, die in dem angeführten Zeitraum durchgeführt worden sind bzw. ab dem angeführten Zeitpunkt durchgeführt werden, sind als Ausbildungen für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt.

§ 11 GuK-LFV Übergangsbestimmung


Die in der Anlage 8 angeführten Ausbildungen,

  1. 1.Ziffer einsdie auf Grund der Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, BGBl. Nr. 34/1995, gleichgeachtet worden sind, oderdie auf Grund der Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1995,, gleichgeachtet worden sind, oder
  2. 2.Ziffer 2die vor dem 1. September 1998 begonnen wurden,
sind als Ausbildungen für Lehraufgaben bzw. für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt.

§ 12 GuK-LFV Außer-Kraft-Treten


Die Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, BGBl. Nr. 34/1995, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft. Die Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1995,, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.

Anlage

Anl. 1 GuK-LFV Gliederung der Ausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben


Lehraufgaben

Führungsaufgaben

LERNFELD I (200 Stunden)LERNFELD römisch eins (200 Stunden)

Person – Interaktion – Kommunikation

LERNFELD II (100 Stunden)LERNFELD römisch zwei (100 Stunden)

Gesundheit – Krankheit – Gesellschaft

LERNFELD III (300 Stunden)LERNFELD römisch drei (300 Stunden)

Wissenschaft und Beruf I (100 Stunden)Wissenschaft und Beruf römisch eins (100 Stunden)

Wissenschaft und Beruf II (200 Stunden)Wissenschaft und Beruf römisch zwei (200 Stunden)

LERNFELD IV (370 Stunden)LERNFELD römisch vier (370 Stunden)

LERNFELD IV (150 Stunden)LERNFELD römisch vier (150 Stunden)

Lehren und Lernen I (220 Stunden)Lehren und Lernen römisch eins (220 Stunden)

Lehren und Lernen II (150 Stunden)Lehren und Lernen römisch zwei (150 Stunden)

Führen und Leiten (personenbezogen)

LERNFELD V (150 Stunden)LERNFELD römisch fünf (150 Stunden)

LERNFELD V (370 Stunden)LERNFELD römisch fünf (370 Stunden)

Bildungsmanagement

Management (220 Stunden)

Angewandtes Pflegemanagement (150 Stunden)

LERNFELD VI (180 Stunden)LERNFELD römisch sechs (180 Stunden)

LERNFELD VI (180 Stunden)LERNFELD römisch sechs (180 Stunden)

Einrichtungsautonomer Bereich

Einrichtungsautonomer Bereich

LERNFELD VII (300 Stunden)LERNFELD römisch sieben (300 Stunden)

LERNFELD VII (300 Stunden)LERNFELD römisch sieben (300 Stunden)

Praktikum

Praktikum

Anl. 2/1 GuK-LFV Gemeinsame Lernfelder der Ausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben


LERNFELD ILERNFELD römisch eins

Person – Interaktion – Kommunikation

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

In diesem Lernfeld sollen sozial-kommunikative Kompetenzen entwickelt und gefördert werden, um Auszubildende sowie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen, begleiten, anleiten, unterstützen und fördern zu können. Insofern steht hier die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit einschließlich personaler Kompetenzen in der jeweils gewählten Berufsrolle im Zentrum des Lernens.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Soziales Lernen, Kommunikation, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Selbstmanagement, Präsentationstechniken, Konflikt- und Krisenmanagement, Feedback und Leistungsbeurteilung sowie die Auseinandersetzung mit dem Rollenbegriff und der Berufsrolle.

– Reflexion der eigenen Rolle(n) im gesellschaftlichen und beruflichen Kontext und Entwickeln einer persönlichen Rollenperspektive;

– Teamfähigkeit, um an gemeinsam gestellten Aufgaben arbeiten zu können;

– Gruppenprozesse beobachten, analysieren und zielorientiert steuern/leiten sowie die eigene Rolle in diesem Prozess reflektieren;

– Fähigkeit zu Feedback und Leistungsbeurteilung und zu konstruktivem Umgang mit Erfolg und Misserfolg;

– zielgruppenorientierte Selbst- und Themenpräsentation;

– Bewältigung von unterschiedlichen Gesprächs- und Verhandlungssituationen durch den Einsatz verschiedener Konzepte, Techniken und Strategien;

– über persönliche Handlungsmuster verfügen, um Konflikt- und Krisensituationen zu erkennen, zu analysieren und Strategien zur Bewältigung zu entwickeln;

– persönliche Grenzen in Krisensituationen erkennen und bei Bedarf auf regionale Beratungs- und Begleitungseinrichtungen verweisen;

– eigene Ressourcen ökonomisch einsetzen sowie Methoden und Möglichkeiten der Psychohygiene zielführend anwenden;

– Strategien entwickeln, um sich selbst gesund zu erhalten und sich situationsangepasst abzugrenzen.

200

Teilnahme

Anl. 2/2 GuK-LFV


LERNFELD IILERNFELD römisch zwei

Gesundheit – Krankheit – Gesellschaft

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

In diesem Lernfeld soll ein systematisches und sozialwissenschaftlich und sozialmedizinisch fundiertes Verständnis für Aufgaben, Funktionsweisen und Leistungen moderner Gesundheitssysteme sowie ihrer Veränderbarkeit erworben werden.

Die in diesem Lernfeld erworbenen Kenntnisse sollen einerseits als Grundlage für Entscheidungen in der täglichen Arbeit genutzt werden und andererseits die Fähigkeit, Gesundheitsberufe in einem breiten Kontext zu sehen, fördern.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Gesundheits- und Krankheitskonzepte aus sozialwissenschaftlicher und sozialmedizinischer Perspektive, Public Health, Gesundheitsversorgung in Österreich sowie Entwicklungen ausgewählter Gesundheitssysteme (national und international).

– Basierend auf Gesundheits- und Krankheitskonzepten Formen der Krankheitsbewältigung sowohl auf individueller als auch gesellschaftlicher Ebene erkennen und daraus neue Verhaltensweisen ableiten;

– das nationale Gesundheitssystem vor dem Hintergrund gesundheits- und sozialpolitischer Ziele und Leitlinien im internationalen Kontext vergleichen und daraus Konsequenzen und Strategien für das eigene Handlungsfeld ableiten;

– gesundheitsfördernde und präventive Programme und Projekte im eigenen Arbeitsfeld initiieren, entwickeln, daran mitarbeiten bzw. leiten;

– Auswirkungen der demographischen Entwicklung mittel- und langfristig erkennen und in der Gesamtplanung berücksichtigen;

– Ursachen, Zusammenhänge und Auswirkungen von epidemiologischen Entwicklungen auch unter dem Aspekt der Globalisierung einschätzen und an Lösungsansätzen auf allen Ebenen mitwirken;

– Diskussionsforen zur ethischen Entscheidungsfindung innerhalb der Organisation

initiieren;

– in multiprofessionellen Teams an Gesundheitsförderung und Prävention mitwirken.

100

Einzelprüfung

Anl. 2/3 GuK-LFV


LERNFELD IIILERNFELD römisch drei

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Wissenschaft und Beruf (Teil I)Wissenschaft und Beruf (Teil römisch eins)

In diesem Lernfeld sollen grundlegende Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur systematischen Betrachtung von Pflege aus einer wissenschaftlichen Perspektive erworben werden. Es soll der Umgang mit wissenschaftlicher Literatur sowie die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und des wissenschaftlichen Instrumentariums für Praxis und Unterricht vermittelt werden.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Wissenschaftliche Grundlagen, Wissenschaftstheorie, Forschung, Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, Forschungsmethoden und Forschungsprozess.

– Zwischen den Grundlagen der allgemeinen Wissenschaftstheorie und dem eigenen fachlichen Wissenschaftsbereich Bezüge herstellen;

– wissenschaftliche Erkenntnisse, z. B. Forschungsergebnisse für das eigene Berufsfeld nutzen und umsetzen;

– Forschungsmethoden für fachliche Recherchen nutzen;

– forschungsrelevante Fragen erkennen, formulieren und Forschungsarbeiten initiieren;

– systematische Literaturrecherchen durchführen;

– schriftliche Arbeiten unter Beachtung formaler wissenschaftlicher Kriterien verfassen.

100

Einzelprüfung

Anl. 2/4 GuK-LFV


LERNFELD IIILERNFELD römisch drei

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Wissenschaft und Beruf (Teil II)Wissenschaft und Beruf (Teil römisch zwei)

In diesem Lernfeld sollen theoretische Grundlagen der Pflege, des Pflegeberufs sowie der Pflegewissenschaft und -forschung vertieft, aus kritischer Perspektive betrachtet und Handlungsmöglichkeiten für den jeweiligen Bedarf erarbeitet werden.

Die Auseinandersetzung mit pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen soll befähigen, Innovationen einzuleiten, praxisnahe Fragestellungen aufzugreifen und neue verbesserte Handlungsmuster aufzuzeigen.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Pflegewissenschaft und -forschung, theoretische Grundlagen der Pflege (Pflegetheorien), konzeptuelles Pflegewissen (Pflegekonzepte), aktuelles Pflegewissen (aktuelle berufsspezifische Themen – national und international), ethische Problemfelder der Pflege, Professionalisierung und Professionalisierbarkeit der Pflege, berufspolitische Strategien der Pflege und die Rolle des/der Pflegelehrers/Pflegelehrerin bzw. des/der Pflegemanagers/Pflegemanagerin.

– Theoretische Grundlagen der Pflege nach anerkannten Kriterien bewerten und einordnen, kritisch diskutieren und für den jeweiligen Bedarf (z. B. Management und Lehre) nutzen;

– konzeptuelles Pflegewissen systematisch erweitern und für Theorie und Praxis nutzen;

– aktuelle Themen der Pflegepraxis unter einem wissenschaftlichen Blickwinkel reflektieren und kritisch diskutieren sowie Handlungskonsequenzen ableiten;

– ethische Problemfelder in der Pflege aufzeigen, vor dem Hintergrund individueller Haltungen und wissenschaftlicher Ergebnisse diskutieren sowie Handlungskonsequenzen begründen und ableiten;

– aufbauend auf Professionalisierungskonzepten die Professionalisierungsdebatte für die Pflege fundiert führen und die Professionalisierung vorantreiben;

– die Berufsentwicklung im europäischen Kontext sehen, aktuelle berufspolitische Fragen diskutieren und dazu Stellung beziehen sowie Zukunftsperspektiven für die Pflege entwickeln;

– Erkenntnisse aus Pflegewissenschaft und -forschung aktiv in die Gestaltung und Weiterentwicklung des Gesundheitswesens einbringen.

200

Einzelprüfung

Anl. 3/1 GuK-LFV Spezifische Lernfelder der Ausbildung für Lehraufgaben


LERNFELD IVLERNFELD römisch vier

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Lehren und Lernen (Teil I)Lehren und Lernen (Teil römisch eins)

Dieses Lernfeld soll helfen, die unmittelbar und mittelbar zugängliche Praxiswirklichkeit der Auszubildenden zu erschließen. Es werden Fragen, Probleme und Interessen aufgegriffen und bearbeitet, die für die gegenwärtige und zukünftige Berufssituation der Auszubildenden von Bedeutung sind. Die Allgemeine Didaktik soll Fähigkeiten, Kenntnisse und Verhaltensweisen vermitteln, die dazu beitragen, dass die Berufspraxis differenziert gesehen und verstanden wird, dass man sich zunehmend selbständig darin zurechtfinden kann und im Beruf kompetent handelt. Das Studium des Faches qualifiziert für die wissenschaftliche Begründung, Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts und für die entsprechenden Bildungsaufgaben. Es soll die künftigen Lehrer/Lehrerinnen befähigen, Sachverhalte für den Unterricht nach ihrer Bedeutsamkeit für die Gegenwart und Zukunft der Schüler/Schülerinnen auszuwählen, diese im Hinblick auf eine konkrete Lerngruppe aufzubereiten und entsprechende Lernprozesse zu organisieren.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Erziehungswissenschaft (Grundlagen), Pädagogik (Einführung), Berufspädagogik (insbesondere Pflegepädagogik), Didaktik und Methodik, Pädagogische Psychologie, Soziologie, Erwachsenenbildung, Mediendidaktik, Leistungsbeurteilung und die Rolle des/der Lehrers/Lehrerin im dualen Ausbildungssystem.

– Aus beruflichen Anforderungen Qualifikationserfordernisse und Lernziele ableiten;

– klassische und neue pädagogische Theorien und Modelle kritisch beleuchten und begründet in den Unterrichtskontext übertragen;

– lernpsychologische Erkenntnisse zielgruppenorientiert im Lehr-/Lernprozess umsetzen;

– den eigenen Unterricht in ein umfassendes Ausbildungskonzept integrieren und gegebenenfalls Lernziele des Unterrichtsfaches bzw. des Unterrichtsthemas in Orientierung an den berufsspezifischen Ausbildungszielen aktualisieren, modifizieren und weiterentwickeln;

– auf Basis eines didaktisch-methodischen Handlungsrepertoires Unterricht, Lehrauftritte und Leistungsbeurteilung in Theorie und Berufspraxis selbständig planen, durchführen und evaluieren;

– den Zusammenhang zwischen Lehr- und Lernzielen, entsprechender didaktischmethodischer Aufbereitung und geeigneter Prüfungsform herstellen, verstehen sowie argumentieren und die Unterrichtsgestaltung danach ausrichten;

– Unterrichtsinhalte nach didaktischen Gesichtspunkten bündeln, strukturieren und aufbereiten;

– anregende und effektive Lernkontexte organisieren und ein vielfältiges Repertoire an Methoden einsetzen;

– den Lernenden kontinuierlich konkrete und lernanregende Rückmeldungen über ihren Lernerfolg bzw. ihre Kompetenzentwicklung geben;

– unterschiedliche Medien, insbesondere aus dem informations- und kommunikationstechnologischen Bereich, nach didaktischen Gesichtspunkten auswählen und einsetzen;

– auf Basis von individuellem Förder(ungs)bedarf Selbständigkeit und Selbsttätigkeit Lernender fördern, fordern und entwickeln;

– einen sinnvollen und für Lernende einsichtigen Zusammenhang zwischen theoretischem Unterricht und praktischer Ausbildung herstellen;

– mit Kollegen/Kolleginnen professionell kooperieren und den eigenen Unterricht mit dem der anderen Lehrenden inhaltlich, methodisch und zeitlich abstimmen.

220

Kommissionelle Prüfung

Anl. 3/2 GuK-LFV


LERNFELD IVLERNFELD römisch vier

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Lehren und Lernen (Teil II)Lehren und Lernen (Teil römisch zwei)

Die Kenntnisse der Auswahl und des sachlogischen Aufbaus der Ausbildungsinhalte sollen den/die Teilnehmer/Teilnehmerin befähigen, den Aufbau von Unterrichtsinhalten der Gesundheits- und Krankenpflege, die Schwerpunktsetzung und die logische Abfolge zu sichern sowie den Unterricht praxisnah, nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Planung, Durchführung und Evaluierung des Unterrichts und des angeleiteten Praktikums nach fachdidaktischen Prinzipien.

– Wissenschaftliche Erkenntnisse (insbesondere Forschungsergebnisse) für den Pflegeunterricht nutzbar und umsetzbar machen;

– zielgruppenorientiert für die Pflegetätigkeit relevante Aufgaben und Problemstellungen identifizieren;

– Lehrinhalte und Zieldimensionen vor dem Anforderungsprofil „Pflege“ auswählen, aktualisieren, reduzieren und für den Unterricht in Theorie und Praxis legitimieren;

– im Unterrichtsgegenstand aufeinander aufbauende inhaltliche Schwerpunkte setzen und diese laufend adaptieren;

– Praxisaufgaben und Problemstellungen relevanten Anwendungskonzepten zuführen;

– für die Berufspraxis relevante Fertigkeiten lehren und trainieren;

– Unterricht planen, durchführen und reflektieren.

150

Kommissionelle Prüfung

Anl. 3/3 GuK-LFV


LERNFELD VLERNFELD römisch fünf

Bildungsmanagement

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Durch die Aneignung von für die berufliche Bildung relevanten Kenntnissen der Rechtsgrundlagen, der wissenschaftlichen Theorien und Methoden, der verschiedenen betrieblichen Konzepte und Modelle sollen wissenschaftliche Theorieansätze und Forschungsresultate mit betrieblicher Personalentwicklung und Bildungspraxis verbunden werden.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Bildungsspezifische Rechtsgrundlagen, Organisationsentwicklung, Wissens- und Projektmanagement, Qualitätsmanagement in Bildungseinrichtungen, Mitarbeiterführung, Auswahlverfahren, Lernorganisation für die theoretische und praktische Ausbildung, Curriculumentwicklung bzw. Bildungsplanung, Administration und Marketing/PR.

– Theoretisches Wissen über Organisationen und deren Entwicklung am Beispiel Bildungseinrichtung bzw. Schule verdeutlichen;

– die eigene Organisation im Kontext ihrer relevanten Umwelten erfassen und führen;

– auf Basis theoretischer Kenntnisse zu Organisationen und Organisationsentwicklung die spezifische Organisationskultur unterschiedlicher Arbeitsfelder der Gesundheitsberufe verstehen und Handlungsstrategien danach ausrichten;

– Organisationsentwicklung im eigenen Arbeitsfeld steuern bzw. aktiv unterstützen;

– Wissensmanagement als wesentliches Element einer lernenden Organisation darstellen und in den Strukturen der Bildungseinrichtung verankern bzw. aktiv dazu beitragen;

– Qualitätsentwicklungsinstrumente kritisch überprüfen und zur Sicherung von Qualität in Bildungseinrichtungen adäquat einsetzen;

– unterschiedliche Auswahlverfahren adäquat einsetzen;

– die eigene Organisation in der für den Beruf relevanten Öffentlichkeit bekannt machen und adäquat darstellen;

– Bildung auf Basis gültiger Rechtsgrundlagen organisieren und ausführen;

– duale Ausbildungen zielorientiert planen, organisieren, administrieren und evaluieren;

– Curricula entwickeln, die Lehr- bzw. Lernplanung auf deren Basis ausführen und sie im reflexiven Prozess weiterentwickeln;

– Projekte entwickeln, leiten und sie sowohl im Team als auch mit Auszubildenden durchführen.

150

Kommissionelle

Prüfung

Anl. 3/4 GuK-LFV


LERNFELD VILERNFELD römisch sechs

Einrichtungsautonomer Bereich

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Der autonome Bereich verfolgt eine Vertiefung und/oder Erweiterung der in den anderen Lernfeldern festgelegten Wissensgebieten und Inhalten.

Die Auszubildenden sollen sich mit Anliegen des autonomen Angebots auseinandersetzen können und die Möglichkeit erhalten, auf die konkreten Erfordernisse ihres künftigen bzw. schon bestehenden Tätigkeitsbereichs Bezug zu nehmen.

– Sich mit den Anliegen des autonomen Angebots vor dem Hintergrund der eigenen Erfordernisse auseinander setzen;

– die eigene Lernperspektive systematisch entwickeln und erforderliche Lernschritte planen;

– individuelle Angebote im Rahmen der eigenen Lernentwicklung und Lernperspektive nutzen.

180

Teilnahme

LERNFELD VIILERNFELD römisch sieben

Praktikum

Kompetenzen

Stunden

 

Durch das Praktikum werden die schulbetrieblichen und beruflichen Rahmenbedingungen für Lehrer/Lehrerinnen der Gesundheits- und Krankenpflege an verschiedenen Schularten anhand gezielter Aufgaben in Erfahrung gebracht.

Im Dialog mit anderen Lehrpersonen sollen die Auszubildenden befähigt werden, den Unterricht anhand pädagogisch-didaktischer Kriterien zu beobachten, Abläufe zu erkennenund zu reflektieren.

Der Unterricht in der Gesundheits- und Krankenpflege soll eigenständig geplant, durchgeführt und reflektiert werden.

– Das theoretische Wissen über die Vorbereitung, Durchführung und Evaluierung von Unterricht in die Praxis umsetzen;

– Durchführung von Unterricht, experimentellem Lernen, begleiteten Lerngruppen und Anleitung von Praktika;

– Übertragung von durch den Besuch anderer Bildungseinrichtungen gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen in den eigenen Tätigkeitsbereich.

300

Anl. 4/1 GuK-LFV


Spezifische Lernfelder der Ausbildung für Führungsaufgaben

LERNFELD IVLERNFELD römisch vier

Führen und Leiten (personenbezogen)

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Dieses Lernfeld soll den Auszubildenden den großen Bereich des Personalmanagements erschließen. Es sollen Fragen und Probleme aufgegriffen und bearbeitet werden, die für die gegenwärtige und zukünftige Berufssituation von Bedeutung sind.

Die Auszubildenden sollen befähigt werden, sich selbst zu managen und Teams und

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu führen.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Führungsmodelle, Motivationstheorien, Teamentwicklung, Personalmanagement (Bedarf, Auswahl, Einsatz, Entwicklung, Controlling, Rechtsgrundlagen)..

– Führungsaufgaben unter Nutzung der Stärken und Schwächen des eigenen Führungsverhaltens im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung der jeweiligen Einrichtung im eigenen Bereich wahrnehmen;

– Teamentwicklung und Personalmanagement für den zuständigen Bereich sicherstellen;

– ausgehend von der Berufspraxis multidisziplinäre und berufsübergreifende Ansätze zur Lösung von Gesundheitsproblemen und zur Lösung der Schnittstellenproblematik für den/die jeweiligen/jeweilige Patienten/Patientin bzw. Klienten/Klientin treffen (Case Management);

– Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen instruieren, fördern und beurteilen;

– Prioritäten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen festlegen;

– Ausbildungskonzepte umsetzen;

– Teams beraten und begleiten;

– strategische Führungsaufgaben unter Reflexion der Stärken und Schwächen des eigenen Führungsverhaltens im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung der jeweiligen Einrichtung auftragsorientiert wahrnehmen;

– im Rahmen des Personalmanagements bedarfs- und zukunftsorientierte Konzepte entwickeln und umsetzen.

150

Kommissionelle Prüfung

Anl. 4/2 GuK-LFV


LERNFELD VLERNFELD römisch fünf

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Management

Dieses Lernfeld umfasst alle praxisrelevanten Inhalte, die zur Analyse, Strukturierung und Evaluierung einer Organisation notwendig sind. Durch die Er- und Bearbeitung der Inhalte sollen die Auszubildenden befähigt werden, die Ressourcen im Gesamtsystem des Gesundheitswesens unter Bedachtnahme auf betriebswirtschaftliche, ökonomische und ökologische Grundsätze sowie die Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

– Organisationsentwicklung (Organisationstheorie, Qualitätsmanagement, Wissensmanagement, Projektmanagement);

– Ressourcenmanagement (Rechnungswesen, Finanzierungsstrukturen, Materialwirtschaft);

– Controlling (strategische und operative Steuerung);

– Strategieentwicklung (Gesundheitspolitik/

– systeme einschließlich Gesundheitsförderung, Gesundheitsökonomie, Leitbild/Unternehmenskultur);

– Marketing, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit;

– einschlägige Rechtsgrundlagen zu den jeweiligen Themenschwerpunkten.

– Bereichsrelevante Daten und Ergebnisse darstellen, interpretieren und Konsequenzen ableiten;

– im eigenen Bereich wirksame betriebswirtschaftliche Prinzipien berücksichtigen und danach handeln;

– im Rahmen der Funktion als Budget- und Kostenstellenverantwortliche Budgetdispositionen vornehmen und durchsetzen;

– Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität analysieren, evaluieren und optimieren sowie unter Verwendung anerkannter Methoden Schritte im Sinne der Organisationsentwicklung initiieren;

– betriebswirtschaftliche sowie biostatistische Daten und Statistiken nutzen und erstellen;

– die für die jeweiligen Arbeitssituationen relevanten Rechtsgrundlagen heranziehen und im eigenen Kompetenzbereich adäquat handeln;

– Betriebsabläufe entsprechend den rechtlichen Bestimmungen sicherstellen;

– auf Grund der Betriebsergebnisse in gesamtbetrieblicher Sicht steuernd einwirken;

– die Einrichtung in pflegerischen Belangen in der Öffentlichkeit repräsentieren;

– an der Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Krisenmanagements für den Betrieb mitwirken;

– moralische Mitverantwortung für Entscheidungen der Leitung einer Einrichtung tragen und Diskussionsforen zur ethischen Entscheidungsfindung innerhalb der Einrichtung initiieren und leiten;

– Leitbilder erstellen bzw. aktualisieren und deren Umsetzung in die Praxis sichern.

220

Kommissionelle Prüfung

Anl. 4/3 GuK-LFV


LERNFELD VLERNFELD römisch fünf

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Angewandtes Pflegemanagement

In diesem Lernfeld werden konkrete Pflegemanagementaufgaben unter Berücksichtigung der Inhalte und Kompetenzen aus den Lernfeldern I, II und III (gemeinsame Lernfelder) bearbeitet.In diesem Lernfeld werden konkrete Pflegemanagementaufgaben unter Berücksichtigung der Inhalte und Kompetenzen aus den Lernfeldern römisch eins, römisch zwei und römisch drei (gemeinsame Lernfelder) bearbeitet.

Die Auszubildenden sollen befähigt werden, dem berufsspezifischen Managementalltag gerecht zu werden.

Schwerpunkte dieses Lernfeldes:

– berufsspezifische Rechtsgrundlagen, spezielle berufsrelevante Fragen des Gesundheitsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Europarechts;

– Pflege vor dem Hintergrund der Gesundheitsund Sozialpolitik;

– Pflegeorganisation und Betriebsführung im intra- und extramuralen Bereich;

– betriebliche Entwicklungs- und Bildungsplanung;

– Pflegequalitätsentwicklung und -management.

– Betriebsabläufe entsprechend den rechtlichen Bestimmungen sicherstellen;

– Anliegen, Fragen und Stellungnahmen der Pflege auf gesundheitspolitischer, volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene prospektiv einbringen;

– Personal entsprechend der Qualifikation und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, humaner und rechtlicher Grundlagen pflegebedarfsgerecht einsetzen;

– für die Pflege relevante ökonomische und volkswirtschaftliche Zusammenhänge herstellen und in betriebliche Entscheidungen effizient einbringen;

– Fortbildungs- und Entwicklungskonzepte erstellen;

– Programme und Instrumente zur Qualitätsentwicklung und -sicherung anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen initiieren und fördern;

– Konzepte und Maßstäbe für Pflegequalität erstellen, implementieren und evaluieren;

– Auswirkungen verschiedener Pflegemodelle und Konzepte abschätzen, über deren Einsatz entscheiden und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen;

– Methoden und Instrumente der Pflegearbeit auf ihre Effizienz in der Pflegepraxis überprüfen und Konsequenzen ableiten;

– Forschungsarbeiten initiieren, fördern und daran mitwirken.

150

Kommissionelle Prüfung

Anl. 4/4 GuK-LFV


LERNFELD VILERNFELD römisch sechs

Einrichtungsautonomer Bereich

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Dieses Lernfeld verfolgt eine Vertiefung und/oder Erweiterung der in den anderen Lernfeldern festgelegten Wissensgebiete und Inhalte.

Die Auszubildenden sollen sich mit Anliegen des autonomen Angebots auseinandersetzen und die Möglichkeit erhalten, konkrete Erfordernisse ihres künftigen bzw. schon bestehenden Tätigkeitsbereichs einzubeziehen.

– Sich mit den Anliegen des autonomen Angebots vor dem Hintergrund der eigenen Erfordernisse auseinandersetzen;

– die eigene Lernperspektive systematisch entwickeln und erforderliche Lernschritte planen;

– individuelle Angebote im Rahmen der eigenen Lernentwicklung und Lernperspektive nutzen.

180

Teilnahme

LERNFELD VIILERNFELD römisch sieben

Praktikum

Kompetenzen

Stunden

 

Das Praktikum soll die Möglichkeit bieten, Managementkonzepte der verschiedenen Leitungs- und Führungsebenen in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens und anderer Dienstleistungsbetriebe mit den eigenen Anforderungen zu vergleichen.

– An spezifischen instrumentellen Aufgabenstellungen, die die Anwendungskompetenz in der eigenen Praxis vertiefen sollen, arbeiten;

– an innovativen Aufgabenstellungen zur Harmonisierung der Vorkenntnisse im Hinblick auf die Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Akut- und Langzeitbereich, im ambulanten Bereich sowie im Bereich der Gesundheitsförderung und -vorsorge arbeiten.

300

Anl. 5 GuK-LFV (weggefallen)


Anl. 5 GuK-LFV seit 22.12.2018 weggefallen.

Anl. 8 GuK-LFV


ÜBERGANGSRECHT(Beginn vor 1. September 1998)Anerkannte Ausbildungen1. Lehraufgaben

Bezeichnung der Ausbildung

Ausbildungsanbieter

Hochschullehrgang für Lehrkräfte in Gesundheitsberufen

Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Klagenfurt

Hochschullehrgang für lehrendes Pflegepersonal

Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

Hochschullehrgang für Lehrende in Gesundheits- und Pflegeberufen

Geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

Universitätslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer der Gesundheits- und Krankenpflege

Geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

Hochschullehrgang für Lehrkräfte in den Gesundheitsberufen

Geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

Universitätslehrgang für Lehrende im Gesundheitswesen

Medizinische Fakultät der Universität Innsbruck

Universitätslehrgang für Lehraufgaben

Medizinische Fakultät der Universität Innsbruck in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe

Universitätslehrgang für lehrendes Krankenpflegepersonal

Grund- und Integrativwissenschaftliche Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund

Hochschullehrgang für lehrendes Krankenpflegepersonal

Medizinische Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege

Hochschullehrgang für lehrendes Krankenpflegepersonal

Grund- und Integrativwissenschaftliche Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund

2. Führungsaufgaben

Bezeichnung der Ausbildung

Ausbildungsanbieter

Universitätslehrgang für leitende Fachkräfte im Gesundheitswesen

Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Klagenfurt

Universitätslehrgang für leitende Pflegefachkräfte im Sozialmedizinischen Dienst

Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Klagenfurt

Universitätslehrgang für leitendes Pflegepersonal

Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

Universitätslehrgang für leitendes Krankenpflegepersonal

Grund- und Integrativwissenschaftliche Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund

Hochschullehrgang für leitendes Krankenpflegepersonal

Medizinische Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege

Hochschullehrgang für leitendes Krankenpflegepersonal

Grund- und Integrativwissenschaftliche Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund

Anl. 8/1 GuK-LFV (weggefallen)


Anl. 8/1 GuK-LFV seit 24.11.2006 weggefallen.

Anl. 8/2 GuK-LFV (weggefallen)


Anl. 8/2 GuK-LFV seit 24.11.2006 weggefallen.

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