Anl. 4/4 GuK-LFV

GuK-LFV - Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.09.2026

LERNFELD VILERNFELD römisch sechs

Einrichtungsautonomer Bereich

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Dieses Lernfeld verfolgt eine Vertiefung und/oder Erweiterung der in den anderen Lernfeldern festgelegten Wissensgebiete und Inhalte.

Die Auszubildenden sollen sich mit Anliegen des autonomen Angebots auseinandersetzen und die Möglichkeit erhalten, konkrete Erfordernisse ihres künftigen bzw. schon bestehenden Tätigkeitsbereichs einzubeziehen.

– Sich mit den Anliegen des autonomen Angebots vor dem Hintergrund der eigenen Erfordernisse auseinandersetzen;

– die eigene Lernperspektive systematisch entwickeln und erforderliche Lernschritte planen;

– individuelle Angebote im Rahmen der eigenen Lernentwicklung und Lernperspektive nutzen.

180

Teilnahme

LERNFELD VIILERNFELD römisch sieben

Praktikum

Kompetenzen

Stunden

 

Das Praktikum soll die Möglichkeit bieten, Managementkonzepte der verschiedenen Leitungs- und Führungsebenen in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens und anderer Dienstleistungsbetriebe mit den eigenen Anforderungen zu vergleichen.

– An spezifischen instrumentellen Aufgabenstellungen, die die Anwendungskompetenz in der eigenen Praxis vertiefen sollen, arbeiten;

– an innovativen Aufgabenstellungen zur Harmonisierung der Vorkenntnisse im Hinblick auf die Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Akut- und Langzeitbereich, im ambulanten Bereich sowie im Bereich der Gesundheitsförderung und -vorsorge arbeiten.

300

In Kraft seit 25.11.2006 bis 30.09.2026
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 4/4 GuK-LFV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 4/4 GuK-LFV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 4/4 GuK-LFV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 4/4 GuK-LFV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 4/4 GuK-LFV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GuK-LFV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 4/3 GuK-LFV
Anl. 5 GuK-LFV