Anl. 4/2 GuK-LFV

GuK-LFV - Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.09.2026

LERNFELD VLERNFELD römisch fünf

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Management

Dieses Lernfeld umfasst alle praxisrelevanten Inhalte, die zur Analyse, Strukturierung und Evaluierung einer Organisation notwendig sind. Durch die Er- und Bearbeitung der Inhalte sollen die Auszubildenden befähigt werden, die Ressourcen im Gesamtsystem des Gesundheitswesens unter Bedachtnahme auf betriebswirtschaftliche, ökonomische und ökologische Grundsätze sowie die Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

– Organisationsentwicklung (Organisationstheorie, Qualitätsmanagement, Wissensmanagement, Projektmanagement);

– Ressourcenmanagement (Rechnungswesen, Finanzierungsstrukturen, Materialwirtschaft);

– Controlling (strategische und operative Steuerung);

– Strategieentwicklung (Gesundheitspolitik/

– systeme einschließlich Gesundheitsförderung, Gesundheitsökonomie, Leitbild/Unternehmenskultur);

– Marketing, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit;

– einschlägige Rechtsgrundlagen zu den jeweiligen Themenschwerpunkten.

– Bereichsrelevante Daten und Ergebnisse darstellen, interpretieren und Konsequenzen ableiten;

– im eigenen Bereich wirksame betriebswirtschaftliche Prinzipien berücksichtigen und danach handeln;

– im Rahmen der Funktion als Budget- und Kostenstellenverantwortliche Budgetdispositionen vornehmen und durchsetzen;

– Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität analysieren, evaluieren und optimieren sowie unter Verwendung anerkannter Methoden Schritte im Sinne der Organisationsentwicklung initiieren;

– betriebswirtschaftliche sowie biostatistische Daten und Statistiken nutzen und erstellen;

– die für die jeweiligen Arbeitssituationen relevanten Rechtsgrundlagen heranziehen und im eigenen Kompetenzbereich adäquat handeln;

– Betriebsabläufe entsprechend den rechtlichen Bestimmungen sicherstellen;

– auf Grund der Betriebsergebnisse in gesamtbetrieblicher Sicht steuernd einwirken;

– die Einrichtung in pflegerischen Belangen in der Öffentlichkeit repräsentieren;

– an der Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Krisenmanagements für den Betrieb mitwirken;

– moralische Mitverantwortung für Entscheidungen der Leitung einer Einrichtung tragen und Diskussionsforen zur ethischen Entscheidungsfindung innerhalb der Einrichtung initiieren und leiten;

– Leitbilder erstellen bzw. aktualisieren und deren Umsetzung in die Praxis sichern.

220

Kommissionelle Prüfung

In Kraft seit 25.11.2006 bis 30.09.2026
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