Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.03.2024
Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat die Kontinuität der Behandlung und der Patient/inn/en/sicherheit grenzüberschreitend zu unterstützen und die dafür erforderlichen, insbesondere technischen Grundlagen, zu schaffen.
In Kraft seit 15.10.2020 bis 31.12.9999
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