§ 12 GTelG 2012 Grundlagen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Gesundheitstelematikgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.10.2020 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Gesundheitdas Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat die Kontinuität der Behandlung und der Patient/inn/en/sicherheit grenzüberschreitend zu unterstützen und die dafür erforderlichen, insbesondere technischen Grundlagen, zu schaffen.

Stand vor dem 14.10.2020

In Kraft vom 01.01.2013 bis 14.10.2020

Der Bundesminister für Gesundheitdas Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat die Kontinuität der Behandlung und der Patient/inn/en/sicherheit grenzüberschreitend zu unterstützen und die dafür erforderlichen, insbesondere technischen Grundlagen, zu schaffen.

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