Der Ausdruck „ausgenommenes Konto“ bedeutet eines der folgenden Konten:
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Anm. 1: Art. 8 Z 11 lit. a der Novelle BGBl. I Nr. 91/2019 lautet: „Z 7 zweiter Satz lautet: „Ein … erfüllt:“. Offensichtlich soll nur der erste Teil des 2. Satzes bis zum Doppelpunkt geändert werden und die darauffolgende Aufzählung unverändert bleiben (vgl. auch Textgegenüberstellung der Materialen S. 81).)Anmerkung eins, : Artikel 8, Ziffer 11, Litera a, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2019, lautet: „Z 7 zweiter Satz lautet: „Ein … erfüllt:“. Offensichtlich soll nur der erste Teil des 2. Satzes bis zum Doppelpunkt geändert werden und die darauffolgende Aufzählung unverändert bleiben vergleiche auch Textgegenüberstellung der Materialen S. 81).)
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