§ 156 GbedG 1988

GbedG 1988 - Gemeindebedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Das Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988, LGBl.Nr. 33/2012, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 33/2012

In Kraft seit 01.06.2012 bis 31.12.9999
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