§ 162 GBDO

GBDO - NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

  1. 1.
In Kraft seit 04.11.2022 bis 31.12.9999
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