Anl. 1b GBDO

GBDO - NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

DIENSTZWEIGEVERZEICHNIS Nr. 91-106

 

91

Lehrer für kaufmännische Fächer an mittleren kaufmännischen Lehranstalten

L1

92

Lehrer für gewerblich-künstlerische Unterrichtsgegenstände an technischen und gewerblichen Lehranstalten

L1

93

Lehrer für kaufmännische oder gewerblichwirtschaftliche Unterrichtsgegenstände an Lehranstalten für Frauenberufe

L1

94

Lehrer für den hauswirtschaftlichen oder gewerblichen Fachunterricht an den Bildungsanstalten für Lehrer für den hauswirtschaftlichen oder gewerblichen Fachunterricht

L1

95

Musiklehrer an mittleren Lehranstalten und Musikschullehrer

L1

96

Lehrer an gewerblichen Berufsschulen

L2

97

Lehrer an hauswirtschaftlichen Berufsschulen

L2

98

Lehrer an kaufmännischen Berufsschulen

L2

99

Musiklehrer an mittleren Lehranstalten und Musikschullehrer (soweit nicht in Verwendungsgruppe L1)

L2a2

99a

Musikschullehrer (soweit nicht in Verwendungsgruppe L1 oder L2a2)

L2a1

99b

Musikschullehrer (soweit nicht in Verwendungsgruppe L1, L2a2, oder L2a1)

L2b1

100

Lehrer für den gewerblichen Fachunterricht an technischen und gewerblichen Lehranstalten

L2

101

Lehrer für den gewerblichen Fachunterricht an Lehranstalten für Frauenberufe

L2

102

Lehrer für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht an Lehranstalten für Frauenberufe

L2

103

Fremdsprachenlehrer

L2

104

Sonderschullehrer

L2

105

Lehrer für Kurzschrift od. Maschinschreiben

L3

106

Musiklehrer an mittleren Lehranstalten und Musikschullehrer (soweit nicht in Verwendungsgruppe L1, L2a2, L2a1 oder L2b1)

L3

 

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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