Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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