Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Der Feuerwehrführerschein hat nach Form und Inhalt dem Muster der Anlage zu entsprechen und hat die jeweilige Landesbezeichnung des Bundeslandes, in dem der Feuerwehrführerschein ausgestellt wird, zu enthalten. Die Farbe des Feuerwehrführerscheines ist rot.
In Kraft seit 31.10.1998 bis 31.12.9999
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