§ 18 FreiwG Gleichbehandlung

FreiwG - Freiwilligengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Der I. und II. Teil des Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. I Nr. 66/2004, sowie die Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, betreffend den Diskriminierungsschutz gelten sinngemäß.

In Kraft seit 01.06.2012 bis 31.12.9999
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