Anl. 1a FlUVO

FlUVO - Fleischuntersuchungsverordnung 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Tiergattung

GVE

Rinder bis 6 Wochen

0.15

Rinder von 6 Wochen bis 8 Monate

0.4

Rinder von 8 Monate bis 2 Jahre

0.6

Rinder über 2 Jahre

1.0

Einhufer bis 1 Jahr

0.5

Einhufer über 1 Jahr

1.0

Ferkel unter 15 kg LM

0.05

Ferkel über 15 kg bis 30 kg LM

0.07

Mastschweine über 30 kg LM bis160 kg LM

0.15

Schlachtschweine über 160 kg LM

0.3

Schafe und Ziegen unter 6 Monate

0.07

Schafe und Ziegen über 6 Monate

0.15

(Farm-)Rotwild bis 6 Monate

0.07

(Farm-)Rotwild 6 Monate bis 1 Jahr

0.15

(Farm-)Rotwild ab 1Jahr

0.25

Sonstige (Farm-)Wildwiederkäuer, und Lamas bis 1 Jahr

0.07

Sonstige (Farm-)Wildwiederkäuer, und Lamas über 1 Jahr

0.15

Mastkaninchen

0.0025

In Kraft seit 10.05.2012 bis 31.12.9999
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