Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Rohrleitungen im Sinne dieser Verordnung sind zur Durchleitung von Flüssiggas bestimmte Leitungsbauteile. Zu Rohrleitungen zählen insbesondere Rohre oder Rohrsysteme, Rohrformteile, Fittings, Ausdehnungsstücke, Schlauchleitungen oder gegebenenfalls andere druckhaltende Teile.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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