§ 23 FFP BMBWF 2022

FFP BMBWF 2022 - Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (FFP BMBWF), BGBl. II Nr. 16/2020 tritt mit Ablauf des 30. November 2022 außer Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (FFP BMBWF), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 16 aus 2020, tritt mit Ablauf des 30. November 2022 außer Kraft.

In Kraft seit 01.12.2022 bis 31.12.9999
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